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Verantwortung in der Biotechnologie und das islamische Gemeinwohlprinzip (maṣlaḥa)

„Im klassischen islamischen theologisch-ethisch-rechtlichen Denken können wir zwei grundsätzliche und einander gegenübergestellte Zugänge zu den moralischen Werten unterscheiden: Zum einen objektivistische Zugänge, welchen zufolge die moralischen Werte ihren realen Inhalt und ihre reale Existenz haben; sie können daher auch rational und nicht allein anhand der ethisch-rechtlichen Normen der Scharia, die im Text der Offenbarung enthalten sind, erkannt werden. Zum anderen der theistisch-subjektivistische Zugang, welchem zufolge die moralischen Werte vom Willen Gottes bestimmt sind; dies bedeutet, dass die Möglichkeiten ihrer rationalen Erkenntnis sekundär sind und dass sie (die Werte) durch das Ausführen der in der Offenbarung enthaltenen Pflichten erhalten werden.“

Hodžić führt aus, wie diese beiden Zugänge konkretisiert durch die Konzepte der Menschenwürde und des Gemeinwohls (maṣlaḥa) zur Beantwortung bioethischer Fragen herangezogen werden. Er konzentriert sich dabei auf das Gemeinwohlprinzip und nimmt mit dessen Hilfe eine Bewertung biotechnologischer Fragen vor. Es folgen konkrete Bewertungen des genetic engineering in der Landwirtschaft und der Gentherapie für Menschen.

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